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Stadt Wesseling

PM - 24.04.2024: Schulschwimmbad bleibt in Betrieb – Stadt benötigt weiterhin weitere Unterkunft für Geflüchtete

In seiner Sitzung am 23. April hat der Rat der Stadt Wesseling den Vorschlag der Verwaltung, aufgrund dringender Bedarfe das technisch in die Jahre gekommene Schulschwimmbad zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen, nicht beschlossen. Stattdessen bekräftigte der Rat einstimmig seinen Willen zum Erhalt zweier Bäder in Wesseling. Die Entscheidung über die Schaffung einer neuen Unterkunft für Geflüchtete wurde nicht getroffen. Darüber hinaus beauftragte der Rat die Verwaltung, das Gutachten zum baulichen und technischen Zustand des Schulschwimmbades dem Rat und seinen Ausschüssen vorzulegen, sobald es vorliegt. Außerdem sollen weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete gesucht und Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau bestehender Unterbringungseinrichtungen ergriffen werden. Die Beratung über Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und über die Zukunft des Schulschwimmbades soll dann auf diesen Grundlagen in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden.

Die Verwaltung hatte mit der Einladung zur Ratssitzung den Vorschlag eingebracht, Geflüchtete im Schulschwimmbad unterzubringen, da, wenn das in Auftrag gegebene Gutachten auch noch nicht vorliegt, schon deutliche Signale vom beauftragten Planungsbüro in Richtung Verwaltung gesandt wurden, dass der Sanierungsaufwand erheblich sein wird und eine Schließung aufgrund des bautechnischen Zustands auch bereits kurzfristig bevorstehen könnte.

„Den Vorschlag, das Schulschwimmbad übergangsweise so zu nutzen, haben wir als Verwaltung nicht leichtfertig eingebracht. Aus unserer Sicht war dieser nach Abwägung möglicher Schließungen des Bades und von Sporthallen die durch unser frisch saniertes Gartenhallenbad am ehesten zu kompensierende Schließung“, betonte Bürgermeister Ralph Manzke in seinen Antworten auf die Fragen bei der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssitzung. „Unabhängig vom Ergebnis bin ich beeindruckt von dem friedlichen und konstruktiven demokratischen Prozess, der gestern vor und im Rathaus stattfand.“

Die Entscheidung darüber, ob in der Berggeiststraße in Berzdorf auf städtischem Grundstück eine feste Unterkunft für 100 bis 150 Geflüchtete errichtet werden soll, wurde vertagt. Der Rat wird nun in seiner Sitzung am 02. Juli über das Thema beraten. Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, bis dahin alternative Standorte zu prüfen.

Angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes stehen die Kommunen bundesweit vor der großen Herausforderung, Schutz suchende Menschen in angemessenen Unterkünften unterzubringen und zu versorgen. Auch in Wesseling musste bisher auf Notunterkünfte (z.B. Sporthallen), auf mobile Wohneinheiten und angemietete Objekte zurückgegriffen werden. In den vergangenen acht Monaten sind Wesseling 208 Personen zugewiesen worden, sodass spätestens im Mai 2024 die aktuellen Kapazitäten ausgeschöpft sein werden. Alle Plätze in Übergangswohnheimen sind dann belegt. In Wesseling leben zurzeit 596 geflüchtete Menschen in Übergangswohnheimen. Zusätzlich leben noch zahlreiche weitere Geflüchtete aus der Ukraine in privatem Wohnraum. 

In die akute Not beim Schaffen von Plätzen in Unterkünften war die Verwaltung geraten, weil die zuständige Bezirksregierung für die erste Jahreshälfte die monatlichen Zuweisungszahlen teils mehr als verdoppelte. Die Errichtung der neuen Unterkunft im zukünftigen Gewerbegebiet an der Urfelder Straße, die der Rat in seiner Sitzung am 20. Februar beschlossen hat, wird voraussichtlich zum Jahreswechsel bezugsfertig sein. „Bis dahin werden wir mit den Platzkapazitäten in den Unterkünften, die wir haben, nicht auskommen“, betont Beigeordneter Matthias Neeser. „Um die uns in den kommenden Monaten zugewiesenen Geflüchteten angemessen und menschenwürdig unterzubringen, sind wir nun gefordert, die Einrichtung alternativer Notunterkünfte vorzubereiten. Dafür ist die temporäre Nutzung einer unserer städtischen Hallen unvermeidbar.“ 

Die Nutzung von Flächen fürs Wohnen ist in Wesseling zusätzlich begrenzt, da gemäß Seveso-III-Richtlinie der EU in festgelegten Radien rund um die störfallanfälligen Industrieunternehmen Wohnungsbau nicht erlaubt ist. Das verkleinert die für die Unterbringung der Geflüchteten theoretisch zur Verfügung stehende Fläche zusätzlich, führt der Rat der Stadt Wesseling an und hat die Verwaltung daher beauftragt, sich an die Landesregierung zu wenden und zu hinterfragen, inwieweit die Berechnungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit Wesselings bei der Unterbringung so Bestand haben kann.

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